
Energetisch sanieren mit Holz
Interessant für Sanierer: Steuer-Geschenke im Klimapaket
Im neuen Klimaschutzpaket steht Energieeffizienz ganz oben auf der Prioritätenliste – auch für selbst genutzte Eigenheime. Damit ändert sich einiges an den Rahmenbedingungen für die Sanierung privater Bestandsbauten: Jetzt können Hausbesitzer die Kosten für energetische Verbesserungen steuerlich geltend machen – mit bis zu 40.000 Euro bzw. bis zu 20% des finanziellen Aufwands ist der Fiskus dabei.
Neuer Steuerbonus – was ist für Hausbesitzer drin?
- Aufwendungen für eine energetische Sanierung sind steuerlich abzugsfähig.
- Die Regelung gilt für Sanierungskosten bis zu einem Gesamtbetrag von 200.000 Euro je Haus oder Wohnung. Davon sind 20% absetzbar.
- Der Steuerbonus verteilt sich auf drei Jahre. Im ersten und zweiten Jahr ab Abschluss der Maßnahme können je 7%, maximal 14.000 Euro, geltend gemacht werden, im dritten Jahr dann 6% mit einer Obergrenze von 12.000 Euro.
- Auch Planung und Energieberatung lassen sich zu 50 % absetzen.
- Die Förderaktion ist auf 10 Jahre angelegt und damit auch für mittelfristig geplante Sanierungen interessant.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung nach dem Klimaschutzgesetz?
Grundvoraussetzung ist eine selbst genutzte Immobilie, die über 10 Jahre alt ist. Bei diesen Gebäuden stuft das Gesetz eine effiziente Wärmedämmung als besonders förderungswürdig ein. Dazu zählen unter anderem eine Außendämmung, ebenso eine – wenngleich seltener eingesetzte – Innendämmung sowie Dämmungsmaßnahmen im Dachbereich.
Wichtig zu wissen: Die Anforderungen an die Dämmwirkung sind bei der steuerlichen Förderung deutlich strenger als diejenigen, die von der EnEV (Energieeisparverordnung) vorgeschrieben werden. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Werten, die erreicht werden müssen.
Der Anspruch auf die Steuerermäßigung wird nach Abschluss der Arbeiten durch die Rechnung eines Fachunternehmens belegt, das auch die korrekte Ausführung und die Erreichung der konkreten Wärmeschutz-Ziele bestätigt.
Kann die energetische Sanierung auch mit Holz erfolgen?
Für eine Dämmung der Gebäudehülle und eine nachweisliche Steigerung der Energieeffizienz eignet sich der Baustoff Holz hervorragend. Eine vielfach bewährte Variante ist beispielsweise ein mehrschaliges Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS), das an der Außenseite des Gebäudes montiert wird. Die Sanierung mit Holz sorgt aber nicht nur für einen nachhaltig niedrigeren Energieverbrauch und damit für eine beträchtliche Kostenersparnis. Auch der Schallschutz wird deutlich verbessert – und das Haus kann, wenn gewünscht, eine frische neue Optik erhalten.
Wie eine energetische Sanierung mit Holz funktioniert und welche Vorteile sie bietet, erfahren Sie hier.
Was ist der Unterschied zu Fördermaßnahmen der KfW?
Die neue steuerliche Absetzbarkeit zielt im Gegensatz zu den eher umfassend angelegten KfW-Förderprogrammen vor allem darauf ab, energetisch sinnvolle Einzelmaßnahmen zu unterstützen, auch in „kleinerem“ Umfang. Diese können mit zeitlichem Abstand durchgeführt werden, was die Finanzierung erleichtert.

Anders als beim Fördersystem der KfW muss die steuerliche Geltendmachung nach dem Klimaschutzgesetz nicht vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Um den Klima-Steuerbonus zu erlangen, genügt es, die entsprechenden Regeln einzuhalten und die Abschreibung in der Einkommenssteuererklärung zu beantragen. Auch die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters ist nicht vorgeschrieben.
Mit anderen Förderprogrammen kann der Steuerbonus allerdings nicht kombiniert werden; Hausbesitzer müssen sich also zwischen Steuervorteilen und Fördermaßnahmen entscheiden. Profitieren werden in jedem Fall das Gebäude, seine Bewohner – und die Umwelt.
Detaillierte Informationen zur steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen bietet das Bundefinanzministerium.
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